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weitere Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für NÖ Sportler
I believe in you- Crowdfunding
I believe in you ist die erste Crowdfunding-Plattform, welche sich ganz auf die Finanzierung von österreichischen Sportprojekten spezialisiert. I believe in you steht allen Sportlern, Vereinen und Veranstaltern offen. Auch der ÖTRV ist Partner von I believe in you.
Auf dieser Plattform können Projekte angelegt werden, welche dann über Crowdfunding finanziert werden. Den Spendern/Fördergebern werden im Gegenzug für die Unterstützung der Projekte Goodies und Gegenleistungen angeboten. I believe in you wird vom österr. olympischen Komitee und der österr. Sporthilfe unterstützt. Ein kleines Team bei I believe in you unterstützt bei der Erstellung und Formulierung der Projekte sowie dem Funding über die Plattform.
Fördermöglichkeiten für NÖ Vereine
I believe in you- Crowdfunding
I believe in you ist die erste Crowdfunding-Plattform, welche sich ganz auf die Finanzierung von österreichischen Sportprojekten spezialisiert. I believe in you steht allen Sportlern, Vereinen und Veranstaltern offen. Auch der ÖTRV ist Partner von I believe in you.
Auf dieser Plattform können Projekte angelegt werden, welche dann über Crowdfunding finanziert werden. Den Spendern/Fördergebern werden im Gegenzug für die Unterstützung der Projekte Goodies und Gegenleistungen angeboten. I believe in you wird vom österr. olympischen Komitee und der österr. Sporthilfe unterstützt. Ein kleines Team bei I believe in you unterstützt bei der Erstellung und Formulierung der Projekte sowie dem Funding über die Plattform.
Vereinsförderungen ASKÖ NÖ
Die Fördermöglichkeiten des ASKÖ NÖ sind hier zusammengefasst.
Inbesondere wird gefördert:
- bei Neubetritt zum ASKÖ NÖ eine einmalige Sportinvestitionsprämie von 1.000€, wenn der Name ASKÖ in den Vereinsnamen aufgenommen wird erhöht sich die Prämie auf 1.500€
- Bausubvention für Ankauf, Erhaltung und Wiederherstellung eines Sportareals (alle 4 Jahre)
- Gerätesubvention für den Ankauf von Sportgeräten (alle zwei Jahre)
- Trainersausbildungen mit einem Zuschuss von max. 300€ für Instruktioren bzw. 450€ für Trainer
Vereinsförderungen Sportunion NÖ
Die Fördermöglichkeiten der Sportunion NÖ sind hier zusammengefasst. Alle Förderanträge müssen bei der Sportunion bis 31. März eines Jahres eingehen!
Inbesondere wird gefördert:
- bei Neubetritt zur Sportunion NÖ eine einmalige Starthilfeförderung von 500€, keine weitere Förderung im Beitrittsjahr
- Bausubenvetion für Ankauf, Erhaltung und Wiederherstellung eines Sportareals (mindestens 5% der Investsumme, maximal 25.000€)
- Gerätesubvention für den Ankauf von Sportgeräten, die als langlebige Wirtschaftsgüter genutzt werden können. Das sind Geräte mit mit einem Mindestwert von 400€. Die Förderung beträgt 10%, für Vereinsbusse, etc. gibt es Höchstgrenzen.
- Förderung von Mieten von Sportstätten wenn diese 500€ jährlich übersteigen. Gefördert werden maximal 15% der Mietkosten.
- Förderung für den Einsatz von qualifizierte Trainer, Instruktoren und Übungsleiter
- Förderung von Vereinen welche im Nachwuchs- und Spitzensport aktiv sind mittels individueller Anträge.
Vereinsbonus Sportunion NÖ
- Teilnahmeberichtigt sind alle SPORTUNION-Vereine.
- Der geförderte Verein hat zumindest ein aktives Fit-Sport-Austria-Qualitätssiegel.
- Die einzelnen Fördersäulen können bliebig kombiniert werden.
- Der Verein nimmt an einem Beratungs- und an einem Evaluationsgespräch zu Beginn bzw. am Ende des Förderprogrammes teil.
- Antragsfristen:
- 29. Februar 2020 für das Sommersemester
- 10. Juni 2020 für eine Förderung im Herbst
- Die Abrechnung ist gemäß der aktuell gültigen Richtlinien der Bundes Sport GmbH vorzunehmen und fristgerecht bei der Projektleitung einzureichen!
Leistungs- und Abrechnungszeitraum ist das Jahr 2020.
https://sportunion.at/noe/projekte/sportunion-vereinsbonus/
NPO Unterstützungsfonds
Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungs-Beitrag mindestens 500 Euro betragen. Ist die Summe aus förderbaren Kosten, z. B. Miete, Strom und Struktursicherungs-Beitrag, das sind 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019, höher als 3.000 Euro, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt. Die Förderung beträgt jedoch mindestens 7% der förderbaren Kosten.
Anträge sind bis 31. Dezember 2020 einzureichen. Die Einreichung ist auf der Homepage des AWS möglich. Detaillierte Informationen gibt es auch in dieser Infobroschüre.