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Sportförderung Land NÖ

Das Land NÖ bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für Verbände, Vereine, Veranstalter und Einzelsportler. 

Den aktuellen Überblick über alle Förderungen gibt es auf der Förderseite des Land NÖ.

Sportinfrastrukturförderung

Die Sportinfrastrukturförderung des Landes NÖ fördert die Errichtung, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Anschaffung kostenaufwendiger Sportgeräte, die unbedingt notwendig und einem breiten Personenkreis zugänglich sind.

Die Förderung beträgt zwischen 10% bis 20% der förderbaren Kosten. Die Bagatellgrenze für Sportanlagen liegt bei 5.000€, bei Sportgeräten bei 1.500€.

NÖ Spitzensportkader

Die Beantragung der Spitzensportförderung ist für Athleten des NOETRV Landeskader, des LLZ Amstetten bzw. Athleten aus ÖTRV Kadern möglich. 

Antragsberechtigt sind Nachwuchsathleten und Athleten der allgemeinen Klasse

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • die grundsätzlich das 14. Lebensjahr vollendet haben. 
  • die seit mindestens drei Jahren bei einem NOETRV Verein aktiv sind und für diesen bei Wettkämpfen starten. 
  • die weder in der Vergangenheit des Dopings überführt worden sind noch gegen die aktuell ein Dopingverfahren geführt wird.

Sportmedizinische Grunduntersuchung

Gefördert wird die sportmedizinische Grunduntersuchung (max. 70€) bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle für die Athleten des LLZ, des Landeskaders sowie des Perspektivkaders.

Förderung für Sportveranstaltungen

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für eine effektive und effiziente Umsetzung von überregionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Breiten- und im Spitzensport in NÖ.

Die Förderung für Sportveranstaltungen beträgt zwischen 5% bis 20% der anerkannten förderbaren Kosten.