Technischer Bereich

Sport Austria Liste ÖSTM 2025

Noch nicht veröffentlicht!

NOETRV Sportordnung

Die NOETRV Sportordnung ist eine Ergänzung zur ÖTRV Sportordnung in der letztgültigen Fassung. Zweck ist die Regelung der Niederösterreichischen Landesmeisterschaften. Diese werden für die Sportarten Triathlon, Duathlon und Aquathlon vergeben.

Die Sportordnung ist relevant für Veranstalter sowie Teilnehmer an den Landesmeisterschaften. 

TO Schulung 2025

NOETRV TO-Tagung/Schulung 2025 ABGESCHLOSSEN!

DANKE für das große Interesse und die Teilnahme!

TO Einteilung 2025

Info an alle NOETRV TO´s!

Schaut´ bitte in regelmäßigen Abständen auf die NOETRV Webseite. Hier werdet Ihr zur aktuellen VA-Situation in NÖ informiert. U.a. auch, wo noch NOETRV TOs bei den diversen VA benötigt werden. Sollte schon jetzt jemand wissen, bei welcher NOETRV VA 2025 jemand unterstützen möchte, bitte eine email an oliver.laaber@noetrv.at

Danke für Eure Unterstützung!

WK-Kalender Saison 2025!

UPDATE 15.7.2025:

Bei folgenden VA 2025 bittet der NOETRV noch um Unterstützung durch NOETRV TO´s: .pdf als Download

August 2025:

  • So, 10.8.2025: Triathlon Gerasdorf: 1 TO notwendig!
  • Fr, 15.8.2025: Ausee Triathlon, Blindenmarkt: VA findet nicht statt!

September 2025:

  • So, 7.9.2025: 1/8 Man Triathlon Schönberg/Kamp: VA findet nicht statt!

Oktober 2025:

  • So, 5.10.2025: NOETRV Swim&Run - KidsCup Finale, Florian-Berndl-Bad, Bisamberg: 2 TOs notwendig!

Info an Alle Technical Officials

Liebe Technical Officials des NOETRV!

Wichtige Information zu den TO-Einsätzen: Um in der Saison 2025 einen TO-Einsatz absolvieren zu können bzw. wer einen TO-Einsatz übernimmt, muss das vom ÖTRV angebotene TO-Webinar positiv absolvieren. Jeder gemeldete TO wird vor Beginn der Saison 2025 vom ÖTRV einen Link zu diesem Webinar (Refresher) erhalten. Genauso werden diesen Link auch die ChTOs erhalten. Ohne diese Schulung keine Einsätze. Danke für euer Verständnis und eure Kooperation!.

Wichtige Information für Technical Officials des NOETRV!

1. Laut ÖTRV-Geschäftsordnung müssen geprüfte Technical Officials dem jeweiligen Landesverband angehören und müssen Mitglieder eines dem Landesverband angeschlossenen Vereins sein.
Siehe dazu auch die ÖTRV-Geschäftsordnung, Abs. 12.1. ´Geprüfte Technical Officials unterstehen dem jeweiligen Landesverband und müssen Mitglieder eines dem Landesverband angeschlossenen Vereins sein.
2. ´Der Einsatz eines TO´s außerhalb seines Landesverbandes muss in Absprache mit dem Technischen Koordinator oder Stellvertreter des angestammten LV´s erfolgen.´ (ÖTRV-Sportordnung, Teil IV, U.5.)
3. TO´s müssen jährlich mindestens 2 Einsätze absolvieren. (ÖTRV-Geschäftsordnung, Abs. 12.1.)
4. NOETRV Technical Officials müssen Ihre Einsätze bei NOETRV Bewerben absolvieren, sprich bei einer VA (Triathlon, Duathlon, Aquathlon) in NÖ. Das betrifft u.a. den Punkt Pönalezahlung für Vereine ´Fehlen der vorgeschriebenen Technical Official´s´ (siehe dazu auch die NOETRV Finanzordnung).