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Trainingsmöglichkeiten im Lockdown

05.11.2020

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Im November gibt es wieder neue Regelungen zu den Trainingsmöglichkeiten. Die neue COVID- Verordnung wurde gestern veröffentlich, ihr könnt sie hier herunterladen. Unter diesem Link gibt es die FAQ zur Verordnung

Hier geht es zu den FAQ's des Sportministeriums.
Hier geht es zu den FAQ's des Sozialministeriums.

Was ändert sich nun konkret, bzw. ist erlaubt? Das haben wir für euch zusammengefasst wenn ihr weiter lest. 

Das Betreten von Sportstätten ist grundsätzlich untersagt.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Sportstätten im Freien, sofern kein Sport ausgeübt wird bei dessen sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt. Es dürfen daher z.B. Leichtathletikanlagen benutzt werden. Die Aufenthaltsdauer ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. Geschlossene Bereiche dürfen betreten werden, wenn und soweit dies erforderlich ist (z.B. um notwendige Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände zu holen oder um die Freiluftanalge zu erreichen).
  • die Sportausübung durch Spitzensportler. Die Spitzensportler wurden alle durch den ÖTRV beim Ministerium gemeldet. Die Liste beschränkt sich auf Athleten, welche in ÖTRV und/oder Landeskadern trainieren. 


Erlaubt bleiben weiterhin Individual- und Freizeitsport im Freien, wenn es in der sportspezifischen Ausübung nicht zu Körperkontakt kommt.

Outdoor Kurse und Gruppentrainings unterliegen den Veranstaltungsregeln.
Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen (aus maximal zwei verschiedenen Haushalten), zuzüglich maximal sechs Minderjähriger (aus ebendiesen Haushalten) sind erlaubt. 
Achtung: Der Trainer ist nach Rückmeldung des Sozialministeriums als ein Haushalt zu sehen.

Für Outdoor Einzelbetreuung abseits des Profisports gilt die Veranstaltungsregel (maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten).
Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleistern einzuhalten. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands oder das Tragen des MNS durch den Kunden nicht möglich sein, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren. Während der Sportausübung selbst ist kein MNS zu tragen.

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