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Stellungnahme des ÖTRV

25.04.2013

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Der Österreichische Triathlonverband wurde gestern zeitgleich mit dem Athleten Hannes Hempel, dem Triathlon Weltverband (ITU) und der WADA über ein positives Analyseergebnis der A-Probe einer Trainingskontrolle des Athleten Hannes Hempel informiert. Auf Grund der Veröffentlichung dieses positiven Analyseergebnisses der A-Probe durch den Athleten selbst, ist auch der ÖTRV im rechtssicheren Rahmen betreffend der Veröffentlichung einer positiven A-Probe, womit wir die positive A-Probe von Herrn Hempel bestätigen können.

Doping-Kontrolle-Pfeil 

Dem Athleten steht noch das Recht zu die Öffnung und Analyse der B-Probe bis 30.04.2013 zu beantragen. Festgehalten darf dabei werden, dass zum derzeitigen Verfahrensstand kein Dopingfall im Sinne der rechtlichen Grundlagen vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Athlet auf die Öffnung der B-Probe verzichtet oder bei Öffnung und Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt wird.


Ex-Radprofi Hempel hat auf Grund der "Unerlaubten Weitergabe von Dopingmitteln" bereits eine Sperre (09.05.2008 bis 09.01.2012) hinter sich. Nach der Weitergabe von Informationen an die Rechtskommission wurde die damalige Sperre auf Grund der "Kronzeugenregelung" um vier Monate verkürzt. Seit Jänner 2012 war Hempel somit wieder uneingeschränkt startberechtigt.

Quelle: ÖTRV, Bild: Henryart aus der deutschsprachigen Wikipedia {{cc-by-3.0}}


Foto: Henryart aus der deutschsprachigen Wikipedia

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