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Finanzordnung des Niederösterreichischen Triathlonverbandes 2016

Die Finanzordnung des NOETRV regelt alle Abgaben der Niederösterreichischen Vereine, der Technical Officials, TO sowie deren Athletinnen und Athleten an den Niederösterreichischen Triathlonverband.

Die Finanzordnung wurde von der Generalversammlung am 26.02.2016 beschlossen und hat bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung Gültigkeit.

Landesverbandsabgabe

Die NOETRV-Landesverbandsabgabe beträgt € 100,- pro Verein und Jahr.

Pönalezahlung "Fehlen der vorgeschriebenen Technical Officials"

Jeder Verein ist laut ÖTRV-Sportordnung verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten und geprüften Technical Official (TO) in seinem Verein zu haben. Wenn ein Verein darüber hinaus eine Veranstaltung durchführt, so sind mindestens 2 geprüfte Technical Officials vorgeschrieben. Diese TO´s werden auch für TO-Einsätze durch den Techn. Direktor des NOETRV herangezogen. Bei Fehlen der vorgeschriebenen Technical Officials ist ein Pönale von  € 150,- pro TO fällig.

Technical Official Gebühr 

Die TO-Gebühr wird jährlich durch den ÖTRV vom Landesverband eingehoben. Für neue Technical Officials wird die doppelte TO-Gebühr verrechnet, da diese mit dem TO-Ausweis und dem TO-Paket ausgestattet werden. € 15,- pro Technical Official, € 30,- für neue Technical Officials. Die TO-Gebühr wird vom NOETRV übernommen und damit fallen für die Vereine für  bestehende TO´s keine Abgaben an. Für neu ausgebildete TO´s müssen die einmaligen € 15,- für das TO-Paket von den Vereinen/TO´s übernommen werden.

Pönalezahlung für "Nichterscheinen bei einer vorgeschriebenen Generalversammlung"

Bei einem unentschuldigten Fernbleiben eines NOETRV-Vereines bei der jährlichen Generalversammlung wird die Vorschreibung der Landesverbandsabgabe für das betreffende Jahr von € 150,- auf € 200,- pro Verein angehoben.

Landesverbands-Abgabe für Tageslizenzen

Für Veranstaltungs-Teilnehmer ohne ÖTRV-Jahreslizenz ist eine Tageslizenz in Höhe von  € 8,- pro Starter durch den veranstaltenden Verein einzuheben.
€ 5,- je Tageslizenz sind an den NOETRV abzuführen, € 3,- verbleiben beim Veranstalter. 

Kilometergeldabrechnung - Technical Official Einsätze

Wird für die Anreise zu einem TO-Einsatz der eigene PKW gewählt, so können folgende Kilometergeld-Sätze mittels Letztverbraucherliste mit dem Veranstalter abgerechnet werden: € 0,32 pro Kilometer, € 0,05 pro Kilometer für "Mitfahrer" 

Tagsatz für Technical Official Einsätze

Für einen TO-Einsatz stehen dem TO folgende Tagsätze zu. Diese werden vom ChTO mit dem jeweiligen Veranstalter mittels Letzverbraucherliste abgerechnet: € 52,80 für den ChTO, bei einer Einsatzdauer über 4 Stunden, € 26,40 pro Technical Official, Einsatzdauer über 4 Stunden; Bei einer Einsatzdauer unter 4 Stunden kann der halbe Tagsatz verrechnet werden.

Veranstalterabgabe

Die Veranstalterabgabe beträgt: € 50,- für NOETRV-Vereine, € 100,- für nicht NOETRV-Vereine. Für NOETRV-Vereine wird die Veranstalterabgabe, laut Beschluss des NOETRV-Vorstandes, bis auf weiteres nicht eingehoben.
 


Rückfragen: alfred.woeber@noetrv.at